TEXAID Nachhaltigkeitsbericht 2017

SCHWEIZ DEUTSCHLAND Wert 2016 Wert 2017 Wert 2016 Wert 2017 Eintritte Frauen: 5 Altersgruppen: <=17: 1 18 - 24: 1 25 - 34: 1 35 - 44: 2 Eintritte Männer: 17 Altersgruppen: 18 - 24: 1 25 - 34: 7 35 - 44: 6 45 - 54: 2 55 - 65: 1 Eintritt Frauen: 4 Altersgruppen: 18 - 24: 1 25 - 34: 1 34 - 44: 2 Eintritt Männer: 11 Altersgruppen: 18 - 24: 1 25 - 34: 2 35 - 44: 7 45 - 54: 1 Es liegen für 2016 keine durchge- henden Daten vor; ab 2018 werden diese dank eines neuen HR-Systems erhältlich sein. Es liegen für 2017 keine durchge- henden Daten vor; ab 2018 werden diese dank eines neuen HR-Systems erhältlich sein. Austritte Frauen: 9 Altersgruppen: 18 - 24: 1 25 - 34: 3 35 - 44: 4 45 - 54: 1 Austritte Männer: 18 Altersgruppen: 18 - 24: 3 25 - 34: 4 35 - 44: 8 45 - 54: 2 55 - 65: 1 Die Brutto-Fluktuationsrate beträgt total: 20 % Austritt Frauen: 2 Altersgruppen: 25 - 34: 1 34 - 44: 1 Austritt Männer: 15 Altersgruppen: 18 - 24: 1 25 - 34: 2 35 - 44: 3 45 - 54: 6 55 - 65: 3 Die Brutto-Fluktuationsrate beträgt total: 13,07 % Es liegen für 2016 keine durchge- henden Daten vor; ab 2018 werden diese dank eines neuen HR-Systems erhältlich sein. Es liegen für 2017 keine durchge- henden Daten vor; ab 2018 werden diese dank eines neuen HR-Systems erhältlich sein. Unsere Mitarbeitenden haben fol- gende Sozialversicherungen: • Pensionskasse • Alters- und Hinterlassenenversi- cherung (AHV), • Erwerbsersatzordnung (EO), Invali- denversicherung (IV), • Arbeitslosenversicherung (ALV), Krankentaggeldversicherung • Betriebsunfallversicherung • Nichtbetriebsunfallversicherung • Zusatzversicherung Unfall für Mit- arbeitende und Kader: Grobfahr- lässigkeit • Lohnfortzahlungsdauer Unsere Mitarbeitenden haben fol- gende Sozialversicherungen: • Pensionskasse • Alters- und Hinterlassenenversi- cherung (AHV), • Erwerbsersatzordnung (EO), Invali- denversicherung (IV), • Arbeitslosenversicherung (ALV), Krankentaggeldversicherung • Betriebsunfallversicherung • Nichtbetriebsunfallversicherung • Zusatzversicherung Unfall für Mit- arbeitende und Kader: Grobfahr- lässigkeit • Lohnfortzahlungsdauer Das deutsche Arbeits- und Sozialrecht unterscheidet nicht zwischen einem Vollzeit-, Teilzeit- oder temporären Mitarbeitenden. Daher sind die gesetz- lichen Leistungen bei allen gleich. Ein Mitarbeitender mit dem Status «ge- ringfügig» kann wählen, ob er in die Rentenversicherung einzahlen möchte oder nicht. Folgende gesetzlichen Sozi- alversicherungen gibt es: - Krankenversicherung (50 % AN / 50 % AG) - Pflegeversicherung (50 %AN / 50 %AG) - Beitragszuschlag zur Pflegeversi- cherung für Kinderlose - Rentenversicherung (50%AN / 50%AG) - Arbeitslosenversicherung (50 % AN / 50 % AG) - Insolvenzgeldumlage (trägt der AG allein) - Entgeltfortzahlung im Krankheits- fall (6 Wochen durch AG, danach Krankengeld durch Krankenkasse bis zum 78. Monat, danach Arbeits- losengeld II) - Mutterschutz (4 Wochen vor und 6 Wochen nach der Geburt, diese leis- tet die Krankenkasse, hierfür zahlt der AG allein für jeden Mitarbeiten- den eine sogenannte Umlage U2) - Betriebliche Altersvorsorge - Freiwillige Leistungen durch AG: Gesundheitsbonus, Zuschüsse zur Gesunderhaltung der Arbeitskraft, individuelle Leistungsboni Das deutsche Arbeits- und Sozialrecht unterscheidet nicht zwischen einem Vollzeit-, Teilzeit- oder temporären Mitarbeitenden. Daher sind die gesetz- lichen Leistungen bei allen gleich. Ein Mitarbeitender mit dem Status «ge- ringfügig» kann wählen, ob er in die Rentenversicherung einzahlen möchte oder nicht. Folgende gesetzlichen Sozi- alversicherungen gibt es: - Krankenversicherung (50 % AN / 50 % AG) - Pflegeversicherung (50 %AN / 50 %AG) - Beitragszuschlag zur Pflegeversi- cherung für Kinderlose - Rentenversicherung (50%AN / 50%AG) - Arbeitslosenversicherung (50 % AN / 50 % AG) - Insolvenzgeldumlage (trägt der AG allein) - Entgeltfortzahlung im Krankheits- fall (6 Wochen durch AG, danach Krankengeld durch Krankenkasse bis zum 78. Monat, danach Arbeits- losengeld II) - Mutterschutz (4 Wochen vor und 6 Wochen nach der Geburt, diese leis- tet die Krankenkasse, hierfür zahlt der AG allein für jeden Mitarbeiten- den eine sogenannte Umlage U2) - Betriebliche Altersvorsorge - Freiwillige Leistungen durch AG: Gesundheitsbonus, Zuschüsse zur Gesunderhaltung der Arbeitskraft, individuelle Leistungsboni 63

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