TEXAID Nachhaltigkeitsbericht 2017
Die Abfallverwertung und -reduktion hat in der Schweiz die Entkopplung der Abfallproduktion vom Wirtschaftswachstum sowie die Vermeidung schädlicher Auswirkungen von Abfall auf Mensch und Umwelt zumZiel. Davon ausgehend strebt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bis 2030 einen ge- samtwirtschaftlichen Materialkreislauf an, der zu 75 Prozent auf Sekundär- und nur zu 25 Prozent auf Primärrohstoffen basiert. Entsprechend der dreistufigen Abfallpyramide, bestehend aus «Ver- meidung, Verminderung, Verwertung», sollen die- se Ziele erreicht werden. Nur wenn Abfall nicht vermieden werden kann, soll er vermindert und schliesslich verwertet werden. (BAFU, 2016) In Bezug auf das Abfall- und Kreislaufwirtschafts- recht ist das regulatorische Niveau auf Ebene der EU sowie in ausgewählten Mitgliedstaaten, wie beispielsweise Deutschland, im Wesentlichen ver- gleichbar mit der Schweiz. Die EU-Staaten haben in der EU-Abfallrahmenrichtlinie von 2008 (2008/98/ EG über Abfälle) zentrale abfallbezogene Begrifflich- keiten definiert und unter anderem eine fünfstu- fige Abfallhierarchie festgelegt. Danach sind alle EU-Mitgliedstaaten rechtlich verpflichtet, Abfälle entsprechend der vorgegebenen fünfstufigen Ab- fallhierarchie zu entsorgen. Diese gibt den Mitgliedstaaten folgende Prioritä- tenfolge für ihre national festzulegenden Mass- nahmen vor. In Deutschland ist die Erzeugung, die Bewirtschaf- tung sowiedas Recycling vonAbfällenundWertstof- fen durch das seit dem 1. Juni 2012 geltende Kreis- laufwirtschaftsgesetz (KrWG) geregelt. Mit dem KrWG werden Vorgaben der EU-Abfallrahmenricht- linie (Richtlinie 2008/98/EG) in nationales Recht umgesetzt. Ein zentraler Bestandteil des neuen Kreislaufwirt- schaftsgesetzes ist folglich die fünfstufige Abfall- hierarchie, die in Paragraf 6 geregelt ist. (Bundes- umweltamt, 2016) Zudemsollen gemäss des derzeitigen Entwurfs der neuen EU-Abfallrahmenrichtlinie die Standards für die separate Erfassung von Alttextilien ab 2025 sowie das Niveau der Verwertungs- und Re- cyclingquote auf mindestens 65 Prozent des Sied- lungsabfalls bis zum Jahr 2035 steigen. ABFALLRECHTLICHE RAHMENBEDIN- GUNGEN DER TEXTILVERWERTUNG Die Verwertung der Alttextilien wird in den einzelnen TEXAID-Gesellschaften entsprechend den vor Ort geltenden abfallrechtlichen Rahmenbedingungen und Richtlinien umgesetzt. Die Reihenfolge (Artikel 4) lautet: · Vermeidung · Vorbereitung zur Wiederverwendung · Recycling · sonstige Verwertung, z. B. energetische Verwertung · Beseitigung 25
RkJQdWJsaXNoZXIy MjIxMjI=